Servicestelle zur Qualitätssicherung
Überlegen Sie als Einzelunternehmer oder Dienstleister, Ihre Leistungen zur Unterstützung im Alltag über die Pflegeversicherung abzurechnen? Dann müssen Sie eine Fachkraft nach §6 AföVO beschäftigen oder Sie stellen die Fachkraftbegleitung durch eine anerkannte Servicestelle für Qualitätssicherung nach §13 AföVO in Form einer Kooperation sicher.
Wir bieten als anerkannte Servicestelle für Qualitätssicherung nach §13 der Landesverordnung diese Kooperationen an und unterstützen und beraten Sie. Dazu machen wir uns mit Ihrem Konzept und Ihrem Angebot vertraut und gehen in den fachlichen Austausch und begleiten Sie prozessorientiert.
Die Vergütungen unserer Leistungen sind mit einer Jahrespauschale von 400,00 Euro abgedeckt. Diese beinhalten die fachliche Beratung, die Unterstützung, den Austausch (telefonische oder digitale Beratung/Fallbesprechungen). Enthalten in der Jahrespauschale ist der Auffrischkurs für einen Einzelunternehmer. Wir bieten darüber hinaus gemäß § 45a SGB XI
- 120 Stundenschulungen
- 30 Stundenschulungen
- 8 Stunden Auffrischkurs für alle weiteren Mitarbeiter der Dienstleistungsunternehmen
Für weitere Informationen bezüglich der Anerkennungsvoraussetzungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.